Handhaben mit Sachverstand
Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Manipulatoren und Balancersystemen Handhabungsgeräte dienen dazu, Lasten in unterschiedlichen Technisierungsstufen zu bewegen: manuell, mechanisiert, teil- oder vollautomatisiert.
Der Begriff „Balancer“ bedeutet etwa „Ausgleichsheber“, weil er dazu dienen soll, Gewichtskräfte gegen die Schwerkraft auszugleichen. Spricht man vom Balancieren einer Last, so bezeichnet man den Zustand, in dem eine Last einer vertikal nach oben gerichteten Kraft ausgesetzt ist, die ihrer Gewichtskraft entspricht. Wobei zusätzliche externe Kräfte erforderlich sind, um die Lage der Last zu verändern. In den meisten Fällen werden hierzu pneumatische (Lastbetätigte Druckregler in Verbindung mit speziellen pneumatischen Steuerungen) oder elektropneumatische Balancersysteme (Wägezellen, Dehnmessstreifen usw.) eingesetzt. Aufgrund dieser Definition ist der Balancer im Sinne der aktuellen Maschinenrichtlinie eine Maschine.